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1297. Februar 12. o. O.

II yd. Febr. ind. 10.

Petrus genannt Stein (Lapis), Domherr v. Breslau und bischöfl. Official daselbst, verurtheilt die Einwohner von Tynz (Gross-Tinz Kreis Nimptsch), den Zehnten an das Johanniterhospital daselbst unmittelbar von den Feldern als Garbenzehnten zu entrichten, mit Rücksicht darauf, dass die Aussetzungsurkunde, auf welche sich Jene beriefen, und in welcher Francho als Zins der Ansiedler 4 modii (modius ein Muth - 4 Scheffel, Tzschoppe und Stenzel 176) Weizen, ebensoviel Korn und ebensoviel Hafer, und als Zehnten je einen Vierdung (von der Hufe) festgesetzt hatte, ohne Zustimmung des Bischofs ausgestellt als ungültig angesehen werden müsse.

Z.: die Pfarrer Heinrich von Manchossicz (Mangschütz), Frizscho v. Wydna (Weidenau) und Heinrich von Wycowiz (Weigwitz), ferner Petrus Decani, der Cleriker Sydelmann, Dietrich gen. Capusch, Andr. Notar des Ausstellers.


Or. mit dem Siegel des Ausstellers (vgl. Pfotenhauer S. 17 No. 66) im Grossprioratsarchive zu Prag.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.